CV 36
#10725
24.03.2010 16:25
|
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102
wscheffler
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102 |
Geschlossene-Getränkefahrzeuge ein"gedecktes Fahrzeug" nach Kapitel 1.2 ?
Das würde doch die Folge haben, das unter anderen bei der Beförderung von der "UN 1013 Kohlendioxid", die Sondervorschrift CV36 (Kapitel 7.5.11) seine Anwendung findet.
Nach 1.1.3.6 ist zwar eine Freistellung für Gase der Klassifizierung "A" bis 1000 KG möglich, aber eine Befreiung von der Sondervorschrift CV 36 unter 1.1.3.6.2 ist dafür nicht vorgesehen. In der GGVSEB zum Abschnitt 7.5.11 ist unter 7-8.4 zu lesen, dass durch eine konkrete Gefährdungsanalyse...., auf eine Belüftung verzichtet werden kann.
Wie sieht den dieses Gefährdungsanalyse in der Umsetzung aus.
Gesehen ich habe wirklich noch keine (Bierlaster) mit dem Hinweis:
ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN
Gesehen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 25.03.2010 19:19.
Mit freundlichen Grüßen Wilfried
|
|
Re: CV 36
[Re: wscheffler]
#10726
24.03.2010 16:40
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Aloha,
ein typisches Getränkefahrzeug mit Kofferaufbau ist ein gedecktes Fahrzeug. Spielst du aber auf die Kohlen"säure" in Bier und allerlei anderen leckeren Getränken an? Dann gibts dafür die Freistellung 1.1.3.2 f) für in Nahrungsmitteln oder Getränken enthaltene Gase.
Aber generell zur Belüftung: leider ist das alles sehr vage - immer ist die Rede von "sollte" und "vorzugsweise" - kaum mal ein "muss". So auch in der RSEB. Mich würde mal interessieren, wie Kontrollorgane das sehen - ist es bußgeldbewährt, wenn man Gasflaschen in gedeckten Fahrzeugen ohne belüftung befördert und wenn ja, wie ist die Rechtsgrundlage.
Bzgl. so einer Gefährdungsanalyse kann man sich Inspiration im Arbeitsschutz holen, dort macht man nämlich (zumindest theoretisch) sehr häufig derartige Analysen. Man schaut zuerst, welche Gefährdungen existent sind, ob diese wirksam werden können (gefahrbringende Bedingungen) und ob man diese durch Maßnahmen reduzieren oder beseitigen kann.
|
|
Re: CV 36
[Re: Claudi]
#10727
24.03.2010 17:05
|
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102
wscheffler
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102 |
Hallo Claudi
Um Bier und solche Sachen, "lecker" aber nein das meine ich hier nicht.
Ich denke mehr an die direkte Versorgung der Empfänger mit Kohlendioxid in Flaschenform.
Mit freundlichen Grüßen Wilfried
|
|
Re: CV 36
[Re: wscheffler]
#10728
25.03.2010 02:16
|
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 28
Stefan Witten
Spezi
|
Spezi
Registriert: Oct 2009
Beiträge: 28 |
Im Buch Basiskurs ADR 2009 Dr. Thomczyk GmbH auf Seite 162 das wenn nicht möglich ist im offenen Fahrzeug zu befördern, dann doch in gedeckten Fahrzeugen zu befördern.
Dann halt mit der Aufschrift " ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN "
Mit der Werbung auf dem Fahrzeug habe ich dann gleich auf beiden Türen den Text in entsprechender Größe anbringen lassen hier 2,5 cm Schrift.
Das Gefahrgut Buch suggeriert dies als Lösung für seltene Transporte.
Zu meinem Entsetzen habe ich dann in der RESB 2009 auf Seite 30 gelesen das die CV 36 so leicht nicht anwendbar ist.
Schnelllieferdienste ( Paketdienst ) für Gefahrgut wendet diese Lösung häufig an da vermutlich gemietete oder geleaste Fahrzeuge verwendet werden, bei denen das so wohl zulässig ist, die Aufkleber statt Lüftung anzuwenden.
Diese Gefährdungsbeurteilung würde mich deshalb auch interessieren.
Im Zweifel müssen die Aufkleber entfernt werden und durch die 100 Quadratzentimeter wirksame Lüftungsfläche ersetzt werden, Diagonallüftung 2 X 100 Quadratzentimeter.
Bei weiterer Recherche im Internet wird klar das aus weiteren Rechtsgebieten das so nicht zulässig ist bei Handwerker Fahrzeug.
Vermutlich ist es rechtssicherer entsprechende Lüftungen einzubauen und die Aufschrift zu entfernen.
Fahrzeug ist Eigentum vom Beförderer, transportiert werden UN 1965, und andere Gase in Flaschen. Halt " A " " F " und " O " . Das Thema mit der Innenbeleuchtung in EX Ausführung hatten wir schon, die Innenbeleuchtung ist ausgeschaltet währen des Transport. EX Taschenlampe steht alternativ zur Verfügung. Was soll man tun wenn die Aufkleber angewendet werden? Außer Innenlicht aus, Verschlüsse vor dem Verladen prüfen, Ladung sicher verzurren SV 10, Türen vorsichtig öffnen, sofort nach der Fahrt ausladen.
Wer kennt sich damit genau aus. Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt bearbeitet von Stefan Witten; 25.03.2010 03:08.
|
|
Re: CV 36
[Re: Stefan Witten]
#10729
25.03.2010 09:41
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo alle miteinander,
die meisten "Bierkutscher" haben noch nie was von Gefahrgut gehört und gehen davon aus, dass sie ja unter 1000 kg!!! Gas in Flaschen sowie von allen Vorschriften befreit sind. Wenn man dann ihnen Verstöße gegen dieses Recht vorwirft, die Regelgeldbußen bekanntgibt, ist das Erstaunen rissig.
Mir wurde zwar noch kein Verstoß eines Bierkutschers nach der CV 36 vorgelegt, allerdings fehlende LASI und fehlende Kappen auf der Gasflasche schon.
Mit der RSEB wollte der Verordnungsgeber darauf hinweisen, dass die Belüftung doch ein ernstes Thema ist. Wer es nicht macht, ist zumindest gut beraten, eine solches Gutachten zur Gefährdungsbewertung zu haben.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: CV 36
[Re: wscheffler]
#10730
25.03.2010 10:29
|
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 195
J.Simon
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 195 |
Hallo Wilfried
Ist natürlich eine gute, spitzfinde Frage. Wie Du nur immer darauf kommst, schön. Der Warnaufkleber scheidet ja praktisch aus, da in RSEB 7-8.3 nur von einem kurzfristigen Einsatz von Mietfahrzeugen gesprochen wird. Sind ja Ihre eigene Fahrzeuge. Bleibt nur Belüftung. Andere Möglichkeit natürlich 7-8.4 RSEB. Aber wer schreibt die mögliche Gefährdungsbeurteilung, so dass ich dann auf die Belüftung verzichten kann. Meistens werden ja nur 1 oder 2 Flaschen transportiert, vieleicht mal 5 Flaschen, aber mehr kann ich mir nicht vorstellen. Eine saubere Rechtsicherheit wäre, wenn man die Belüftung einsetzt und fertig. Aber gesehen hab ich auch noch keine. Ich weis von einer Brauerei bei uns in der Gegend, dass diese von Ihrem Verband ein Rundschreiben bekommen haben" "Ein Transport von UN 1013 ist komplett von allen Regeln freigestellt". Der Verantwortliche ist damals voll aus den Wolken gefallen, wie ich Ihm sagte, das ist so nicht korrekt. Nur Lüftungsgitter sind bis heute nicht dran.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
|
|
Re: CV 36
[Re: Stefan Witten]
#10732
25.03.2010 17:19
|
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 195
J.Simon
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 195 |
Hallo Ich hab bis jetzt noch nicht gefunden, wie groß genau die Lüftungsfläche sein muss. In der RSEB 7-8.2 wird auf TRG 280 Nr. 4.4 verwiesen, wo steht, es darf keine gefährliche Atmosphäre entstehen. Es hängt logischwerweise von der Menge der zu befördernden Gase sowie vom Rauminhalt des Aufbaus ab. Aber wie groß mindestens? Wie berechnet? Bei den Handwerkern müsste man sagen: Freistellung. Die Vorschriften des ADR gelten nicht Noch angemerkt. Brauereien transportieren meistens Kohlendioxid UN 1013, als Treibmittel für die Schankanlagen. Wer weiß wo es steht?
Zuletzt bearbeitet von J.Simon; 25.03.2010 17:24.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
|
|
Re: CV 36
[Re: J.Simon]
#10733
25.03.2010 18:42
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Hallo Herr Simon,
hierzu hat es schon mehrere Gerichtsurteile gegeben. Diese haben sich auf das Merkblatt 0211 des Verband der deutschen Schweißtechnik berufen. Auch einige berufsgenossenschaftliche Regelungen enthalten diese Forderung beim Umgang mit Gasen. Siehe dazu BGI 590 oder BGV D1.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
|
|
Re: CV 36
[Re: Winklhofer]
#10734
25.03.2010 18:44
|
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 195
J.Simon
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jan 2010
Beiträge: 195 |
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|