Servus ADR-User,
ein IBC ist ein Versandstück. Die Zeichenhöhe für Versandstücke ist in 5.2.1.1 IMDG-Code geregelt. Geregelt ist allerdings nur die Zeichenhöhe der Abkürzung "UN" und der UN-Nummer. Der richtige technische Name hat keine Größenvorgabe auf Versandstücken, allerdings ist es zu empfehlen hier die Zeichenhöhe wie bei der UN-Nummer zu verwenden.
Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer