jetzt muss ich schon noch mal etwas Öl ins Feuer gießen. Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l? Die sind über 5.3.2.1.5 ADR überhaupt nicht erfasst. Von 1000 l steht auch nirgends etwas. Aufsetztanks beginnen definitorisch ab 450 l. Dann muss auch schon 5.3.2.1.2 ADR (und ggf. 5.3.2.1.3 bzw. 5.3.2.1.6) beachtet werden. Bezüglich der Bem. in 5.3.2.1.5 ADR hatte ich vor längerer Zeit schon mal bezüglich der Anwendung auch bei offenen Fahrzeugen im Ministerium nachgehakt. Meine damalige Information, dass dies analog auch bei offenen Fahrzeugen gilt. Dass es da mal eine Änderung im ADR gibt, wäre wünschenswert, wenn ich mir die verschiedenen Ansichten hierzu betrachte.
Und warum soll ein Aufsetztank nicht größer 1000l sein, nicht umsonst steht im ADR im Kapitel 4.3 und Kapitel 6.8 in der Überschrift Aufsetztank und im Unterabschnitt 8.2.1.3 "Führer von Fahrzeugen … in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 befördert werden,..."
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Die sind über 5.3.2.1.5 ADR überhaupt nicht erfasst.
Da gebe ich Ihnen Recht und ich habe in meinem Beitrag vom 14.03.2018 10:37 bei diesem Thema hatte ich im letzten Satz geschrieben. "Zu Aufsetztanks findest Du zu diesem Thema (Kennzeichnung) nichts im ADR und so würde ich Aufsetztanks, wie Container betrachten."
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Dass es da mal eine Änderung im ADR gibt, wäre wünschenswert, w
Das wäre zwar eine Lösung, aber da gibt es im ADR noch mehr Probleme, wo die Festlegung nicht eindeutig ist!!!
dass Aufsetztanks auch größer als 1000 l sein können, ist unbestritten. Sie gehen halt schon bei 450 l los. Ich wollte damit lediglich deutlich machen, dass es völlig belanglos ist, wie groß sie sind, die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern, ist immer erforderlich. Der Bezug zur Gefahrgutfahrerschulung in 8.2 ADR hat im Übrigen mit der Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern nur indirekt zu tun. Bis 1000 l Fassungsraum brauche ich halt lediglich den Basiskurs. Die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern ist aber dennoch erforderlich.
da habe ich wohl Ihren Satz "Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l?" etwas anders verstanden.
Mit Ihren Beitrag ist ja nun alles klar.
Optimal wäre es gewesen, wenn man im ADR eine Abkürzung gefunden hätte, bei welcher alle Formen von Tanks gemeint sind ohne sie einzeln zu nennen. Natürlich nur in den Bereichen, wo das Möglich ist!