Du musst zwei Dinge beachten: Einmal die "normalen LQ-Regeln" des ADR. Hier ist das Versandstück auf 30 kg brutto beschränkt und Spalte 7a der Tabelle A des ADR verrät dir, welche Menge eine Innenverpackung ("Eimer" / Dose?) haben darf. Hier wäre es wichtig, dass alle Mitarbeiter auch nach 1.3 ADR geschult sind!
Punkt 2 sind Abweichungen der Paketdienstleister. DHL beispielsweise schränkt teilweise Mengen nochmal ein. Näheres dazu findest du in den
Gefahrgutregelungen der DHL. Wie das bei DPD aussieht, kann ich nicht einschätzen. Wie schon festgestellt, anfragen. Meines Wissens benötigst du einen speziellen Gefahrgutvertrag mit DPD.