Welches Klebeband zu verwenden und welche Verschlussart anzuwenden ist, steht im Prüfbericht bzw. Prüfprotokoll der Verpackung. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.
Es gibt einfach (also nur längsseits) gewebtes wie auch doppelt gewebtes Klebeband (längs und quer, "Crosswave"). Ebenso kommt z.B. auch normales Paketklebeband in Frage, wenn das so geprüft wurde und im Prüfbericht/Prüfprotokoll steht. In diesem Dokument ist die Breite des Klebebands (z.B. 45 mm, 75 mm,...) und auch die Verschlussart (z.B. einfacher Schlitzverschluss, Doppel L- / Toppel T- Verschluss) teilweise mit seitlicher Mindestüberlappung in mm angegeben. So wie es im Prüfbericht/Prüfprotokoll muss auch eingepackt und verschlossen werden.
Das Klebeband wird im Basisürpfbericht durch den Hersteller mit vorgegeben. Meistens findet sich auf den Verschlusslaschen auch eine Verschlusskizze. Allerdings muss der Verwender/Verpacker ja den versandertigen Zustand mit den tatsächlichen Innneverpackungen prüfen. Und da kann auch eine andere Verschlussmöglichkeit ("Modifikation der Verschlüsse und der Verschlussmittel") definiert werden. Solange die Prüfungen bestanden werden, kein Problem! In der
BAM GGR 006 wird das Thema für in Deutschland zugelassene (Achtung! Für die Pappkisten mit österreischischer Zulassung nicht anwendbar!) Pappkisten UN 4G genau erklärt.
Ich habe den genannten Bericht nicht gelesen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dort die Aussage "Pappkisten müssen immer mit faserverstärkten Klebeband verschlossen werden" getroffen wurde. Vielleicht war das in diesem speziellen Fall so im angeforderten Prüfbericht vorgegeben.
Die Hersteller haben entweder eine Verwendungsinformation für die jeweilige Pappkiste oder stellen den Prüfbericht (falls der zur einzupackenden versandfertigen Konstellation passt) zur Verfügung. Bei einer Nach- oder Kurzprüfung hat das Prüfprotokoll ja der jeweilige Verwender/Verpacker vorliegen.