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Gefahrgutbeauftragter (Tochterwerk) #31809 25.11.2021 10:00
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ralfgrahneis19 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

Ich bin hier in DE im "Mutterwerk" Gefahrgutbeauftragter.
Kann ich von hier aus auch zum GB für unsere Tochterwerke bestellt werden bzw. die Tätigkeit als GB von DE aus "übernehmen"?

Wir haben Töchter in USA, TR, CN und IN.

Vielen Dank für eure Antworten im voraus.

Gruß
Ralf

Re: Gefahrgutbeauftragter (Tochterwerk) [Re: ralfgrahneis19] #31810 25.11.2021 10:10
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Michael Offline
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Ich kenne z.B. bei Logistiker den Titel des weltweiten Gefahrgutbeauftragten.

Mir stellt sich die Frage der Definition bzw. Notwendigkeit, da der Begriff auf eine deutsche Verordnung beruht. Die GBV erlaubt die Zuständigkeit für Töchter und Betriebsteile, also warum nicht.

Eine gesetzlich begründete Notwendigkeit für für einen GB erschließt sich mir im Ausland nicht, eine firmeninterne Kompetenz zur Beratung mit entsprechenden Befugnissen ist sicher sinnvoll. Sollte es Staaten geben, die etwas Ähnliches fordern, so ist jedoch sicher die dort definierte Fachkenntnis und ggfs. Prüfung erforderlich.

Re: Gefahrgutbeauftragter (Tochterwerk) [Re: Michael] #31811 25.11.2021 10:15
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ralfgrahneis19 Offline OP
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Hallo Michael,

vielen Dank für deine schnelle Antwort, dann werde ich mich mal mit den Töchtern abstimmen :-))

Gruß und schönen Tag.

Ralf

Re: Gefahrgutbeauftragter (Tochterwerk) [Re: Michael] #31812 25.11.2021 15:29
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Ich kenne z.B. bei Logistiker den Titel des weltweiten Gefahrgutbeauftragten.

Mir stellt sich die Frage der Definition bzw. Notwendigkeit, da der Begriff auf eine deutsche Verordnung beruht. Die GBV erlaubt die Zuständigkeit für Töchter und Betriebsteile, also warum nicht.

Eine gesetzlich begründete Notwendigkeit für für einen GB erschließt sich mir im Ausland nicht, eine firmeninterne Kompetenz zur Beratung mit entsprechenden Befugnissen ist sicher sinnvoll. Sollte es Staaten geben, die etwas Ähnliches fordern, so ist jedoch sicher die dort definierte Fachkenntnis und ggfs. Prüfung erforderlich.


Das sollte man sich noch einmal genau anschauen. So pauschal würde ich das nicht stehen lassen. Es ist definitiv nicht so, dass nur in Deutschland die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten vorgeschrieben ist! Das ist schlichtweg falsch.

Ich nehme an, dass mit TR die Türkei gemeint ist. Etwas weniger Abkürzung wäre nicht so schlecht gewesen. wink Die Türkei ist ADR Vertragsstaat. Somit ergibt sich die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nach 1.8.3.1 ADR. Die Modalitäten zur Schulung, Bestellung usw. müsste man vor Ort klären. Jedes Land kocht da gerade bei der Meldepflicht an die Behörde ein eigenes Süppchen. Es gibt hier genügend Länder, die höhere Auflagen als Deutschland bei den Meldepflichten haben (z.B. Österreich, Frankreich,...). Ebenso würde es sich nach RID verhalten, da die Türkei auch RID Vertragsstaat ist. Bei China wären die Modalitäten ebenfalls zu prüfen. Die haben ja offensichtlich ein Vertragswerk im Gange, das einer früheren Version des ADR sehr ähnlich ist. Hier habe ich allerdings keinerlei Kenntnisse.

Prinzipiell finde ich es löblich, dass ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden soll und man die Notwendigkeit einer in diesen Rechtsvorschriften möglicherweise fehlenden bzw. nicht ausreichend geregelten Überwachungsinstanz erkannt hat. Die Frage ist, ob man das von Deutschland aus leisten kann und will. Da hätte ich so meine Zweifel und würde eher zum regional tätigen Gb tendieren. Gerade in diesen Zeiten kann ich mir nicht vorstellen, dass von hier aus ein Geschäftsprozess im türkischen Tochterwerk ausreichend überwacht und bewertet werden kann. Und ein Gb nur auf dem Papier macht überhaupt keinen Sinn!


Re: Gefahrgutbeauftragter (Tochterwerk) [Re: DJSMP] #31813 25.11.2021 16:34
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M.A.T. Offline
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Hallo
ein klärungsbedürftiger Punkt ist eine mögliche Berichtspflicht und Weisungsbefugnis (falls eine solche, evtl. zusammen mit einem anderen Hut als z.B. Versandleiter in einer Person zusammenfällt). Die lokalen juristischen Bedingungen sind einem fernen Welt-Gb ja nicht immer präsent.
Ich halte es für wahrscheinlich, daß eine solche globale Funktion eher nur Stabsarbeit leisten kann, nicht aber operativ eingreift.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgutbeauftragter (Tochterwerk) [Re: M.A.T.] #31815 26.11.2021 10:38
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ralfgrahneis19 Offline OP
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Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Einschätzungen.

Schönes Wochenende.:-))

Gruß
Ralf


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