Ich kenne z.B. bei Logistiker den Titel des weltweiten Gefahrgutbeauftragten.
Mir stellt sich die Frage der Definition bzw. Notwendigkeit, da der Begriff auf eine deutsche Verordnung beruht. Die GBV erlaubt die Zuständigkeit für Töchter und Betriebsteile, also warum nicht.
Eine gesetzlich begründete Notwendigkeit für für einen GB erschließt sich mir im Ausland nicht, eine firmeninterne Kompetenz zur Beratung mit entsprechenden Befugnissen ist sicher sinnvoll. Sollte es Staaten geben, die etwas Ähnliches fordern, so ist jedoch sicher die dort definierte Fachkenntnis und ggfs. Prüfung erforderlich.
Das sollte man sich noch einmal genau anschauen. So pauschal würde ich das nicht stehen lassen. Es ist definitiv nicht so, dass nur in Deutschland die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten vorgeschrieben ist! Das ist schlichtweg falsch.
Ich nehme an, dass mit TR die Türkei gemeint ist. Etwas weniger Abkürzung wäre nicht so schlecht gewesen.

Die Türkei ist ADR Vertragsstaat. Somit ergibt sich die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nach 1.8.3.1 ADR. Die Modalitäten zur Schulung, Bestellung usw. müsste man vor Ort klären. Jedes Land kocht da gerade bei der Meldepflicht an die Behörde ein eigenes Süppchen. Es gibt hier genügend Länder, die höhere Auflagen als Deutschland bei den Meldepflichten haben (z.B. Österreich, Frankreich,...). Ebenso würde es sich nach RID verhalten, da die Türkei auch RID Vertragsstaat ist. Bei China wären die Modalitäten ebenfalls zu prüfen. Die haben ja offensichtlich ein Vertragswerk im Gange, das einer früheren Version des ADR sehr ähnlich ist. Hier habe ich allerdings keinerlei Kenntnisse.
Prinzipiell finde ich es löblich, dass ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden soll und man die Notwendigkeit einer in diesen Rechtsvorschriften möglicherweise fehlenden bzw. nicht ausreichend geregelten Überwachungsinstanz erkannt hat. Die Frage ist, ob man das von Deutschland aus leisten kann und will. Da hätte ich so meine Zweifel und würde eher zum regional tätigen Gb tendieren. Gerade in diesen Zeiten kann ich mir nicht vorstellen, dass von hier aus ein Geschäftsprozess im türkischen Tochterwerk ausreichend überwacht und bewertet werden kann. Und ein Gb nur auf dem Papier macht überhaupt keinen Sinn!