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Beförderungspapier Klasse 2 , Druckgefäße , 2.1 #13895 01.11.2011 22:57
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Stefan Witten Offline OP
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Bei diesen Druckgefäßen , insbesondere bei UN 1965 gibt es verschiedene Flaschengrößen mit unterschiedlichem Inhalt.

Bei Rückführung leerer Gefäße " LEERES GEFÄSS 2 " ist noch einfach nur bei Vollen Flaschen ?
---------------------------------------------------------
Datum
Absender
Empfänger
Beladestelle
Entladestelle

Beförderungspapier für Druckgefäße

25 STÜCK DRUCKGEFÄSS UN 1965 KOHLENWASSERSTOFFGAS,GEMISCH,VERFLÜSSIGT,NAG,
(GEMISCH C ),2.1,B/D GESAMTMASSE: 421 kg


ABGEFÜLLT IN : 5 Stück 5 kg 25 kg
12 Stück 11 kg 132 kg
8 Stück 33 kg 264 kg

GESAMTMASSE : 421 kg


-------------------------------------------------------------------------------

Ist das so richtig oder muss das Ganze total anders aufgeführt werden ?

Fehler vorhanden ? Es kommt ja auf jede Einzelheit an ?

Oder gibt es da noch Vorlagen mal zum ansehen ?

Gruß

Zuletzt bearbeitet von Stefan Witten; 03.11.2011 00:56.
Re: Beförderungspapier Klasse 2 , Druckgefäße , 2.1 [Re: Stefan Witten] #13896 02.11.2011 12:07
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GG1 Offline
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Hallo Stefan,

der Gefahrguteintrag muß lauten:

UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt, n.a.g. (Gemisch C), 2.1, (B/D)

Grüße
GG1

Re: Beförderungspapier Klasse 2 , Druckgefäße , 2.1 [Re: GG1] #13897 03.11.2011 00:48
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Stefan Witten Offline OP
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Erstmal Danke für die Antwort.
Also als erstes nicht die Menge und Art der Versandstücke / Gefahrgutumschliessungen sondern der Pflichtsatz:

UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt, n.a.g. (Gemisch C), 2.1, (B/D)


Ist die Angabe je UN Nummer von Gesamtmenge, Anzahl, Größe der einzelnen Umschließungen mit verschiedenen Einzelinhalten gar nicht erforderlich ?

Oder soll eine Auflistung dieser Angaben je UN Nummer hinter dem Pflichtsatz in Extrazeile erfolgen ?

gruß

Re: Beförderungspapier Klasse 2 , Druckgefäße , 2.1 [Re: Stefan Witten] #13898 03.11.2011 09:16
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GG1 Offline
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Beiträge: 499
Antwort auf
Also als erstes nicht die Menge und Art der Versandstücke / Gefahrgutumschliessungen sondern der Pflichtsatz:

UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt, n.a.g. (Gemisch C), 2.1, (B/D)


Hallo Stefan,

nein, der Gefahrguteintrag muß nicht an erster Stelle stehen, er darf nur nicht durch andere Angaben (z.B. die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr) - außer Pflichtangaben (z.B. der / die Gefahrauslöser, wenn die Sondervorschrift 274 angegeben ist) unterbrochen werden.

Antwort auf
Ist die Angabe je UN Nummer von Gesamtmenge, Anzahl, Größe der einzelnen Umschließungen mit verschiedenen Einzelinhalten gar nicht erforderlich ?

Oder soll eine Auflistung dieser Angaben je UN Nummer hinter dem Pflichtsatz in Extrazeile erfolgen ?


Ist in 5.4.1.1.1 e) bzw. f) doch vorgegeben:

e) soweit anwendbar, die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke; UN- Verpackungscodes dürfen nur als Ergänzung zur Beschreibung der Art der Versandstücke angegeben werden [z.B. eine Kiste (4G)];
Bem. Die Angabe der Anzahl, des Typs und des Fassungsraums jeder Innenverpackung innerhalb der Außenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung ist nicht erforderlich.

f) die Gesamtmenge jedes gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer, unterschiedlicher offizieller Benennung für die Beförderung oder unterschiedlicher Verpackungsgruppe (als Volumen bzw. als Brutto- oder Nettomasse);

Grüße
GG1


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