|
Silofahrzeug und Tunnelcode
#14051
18.11.2011 13:30
|
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 38
jensjens
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 38 |
Hallo Forum !
Wie gehe ich bei Silofahrzeugen in Sachen Tunnelbeschränkungscode vor?
Habe ich in den Begleitpapieren B/E stehen, welchen nehme ich da?
Danke und Gruß
|
|
Re: Silofahrzeug und Tunnelcode
[Re: jensjens]
#14052
18.11.2011 14:48
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316 |
Hallo, B/E bedeutet: Beförderung in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie B, C, D und E. Sonstige Beförderung: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
|
|
Re: Silofahrzeug und Tunnelcode
[Re: jensjens]
#14053
18.11.2011 14:54
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,080
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,080 |
Hallo, Silofahrzeuge brauchen in Deutschland keine Zulassungsbescheinigung und wenn Du jetzt im Kapitel 8.6 nachliest, wirst Du feststellen, da bei loser Schüttung mit dem Eintrag "B/E" im Beförderungspapier nur der "E"-Tunnel gesperrt ist und der "B"-, "C"- und "D"-Tunnel nur bei Beförderung in Tanks gesperrt ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Silofahrzeug und Tunnelcode
[Re: Gerald]
#14054
18.11.2011 15:53
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186 |
Hallo, ich habe mal eine Frage am Rande: Wie nennt man ein Tankfahrzeug zur Beförderung von gefährlichen Güter in körniger Form?
Ich schätze mal Silofahrzeug!! Dieser Begriff ist in den Begriffsbestimmungen konkret nicht erwähnt. Aber dennoch gibt es Gefahrguttransporte in "SILOFAHRZEUGEN". Bleibt also nur Tankfahrzeug.
Wenn das "Silofahrzeug" also eine Sonderform eines Tankfahrzeuges , braucht es dann trotzdem keine Zulassungsbescheinigung??
Was ist mit der Tankcodierung (z.B. SGAV) wo soll diese zu finden sein, wenn nicht in der Zulassunngsbescheinigung??
Sorry- Mehr als eine Frage- und auch Stoff zum Grübeln.
Bei der Tunnelcodierung stimme ich zu.
Grüße
W. Kassing
|
|
Re: Silofahrzeug und Tunnelcode
[Re: Wilhelm Kassing]
#14055
18.11.2011 16:17
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo,
ist ein gefährliches Gut sowohl zur Beförderung in loser Schüttung als auch in Tanks zugelassen, so kann die Beförderung in loser Schüttung auch in Silotanks erfolgen, wenn der Tank die Anforderungen des ADR/RID an die Umschließungen nach Kapitel 7. 3 erfüllt usw. Siehe RSEB 7-3.
Für die Beförderung von Gefahrgütern in loser Schüttung ist der zweite Buchstabe maßgeblich. Also E.
Gruss
Udo
|
|
Re: Silofahrzeug und Tunnelcode
[Re: Udo Freitag]
#14056
20.11.2011 20:33
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Wenn das Silofahrzeug aber als ADR - Tank zugelassen ist, liegt eine Tankbeförderungs vor. Ich glaube, das hatten wir in der RSEB 2009 so geändert.
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: Silofahrzeug und Tunnelcode
[Re: TDamm]
#14057
21.11.2011 10:22
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
mir ist im ADR keine UN-Nummer bekannt, die für die Beförderung in loser Schüttung zugelassen ist und der der Tunnelbeschränkungscode (B/E) zugeordnet ist. Das in der Frage bezeichnete "Silofahrzeug" müsste daher für diesen Stoff als Tankfahrzeug zugelassen sein und eine Zulassungsbescheinigung haben. Das "B" des TBC ist damit auch die maßgebliche Codierung für den Fahrer.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|
|
|