Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 3 von 6 1 2 3 4 5 6
Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: DJSMP] #27070 19.07.2019 07:53
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Danke für die Zusammenfassung, das erspart mir den Post zu schreiben smile Ich sagte ja, dass die Antworten der ACG meist schnell und aussagekräftig erfolgen.
Wobei ich ja auch interessant finde, dass die Information in diesem Dokument der IATA zu finden ist. Die Anforderungen gelten ja Verkehrsträgerüberschreitend und ich vermute, jemand der sich ausschließlich mit dem Straßenversand beschäftigen würde, würde nicht auf die Idee kommen auf der Seite der IATA nach einer Lösung zu suchen.

Vielleicht ist Fulda ja doch eine Reise wert wink

Zuletzt bearbeitet von Nico; 19.07.2019 08:06.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: Nico] #27131 30.07.2019 16:29
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 84
S
StefanMUC1 Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
S
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 84

Also als Physical description of the cell/battery; and

verstehen wir

Pouch / zylindrisch / prismatisch


Dies passt am besten zur physischen Beschreibung.

VG
Stefan

Re: Test Summery nach UN38.3.5 [Re: StefanMUC1] #28159 23.01.2020 15:34
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Ich hätte zur Test Summery 2 neue Fragen.

Ich habe eben eine zur Kontrolle erhalten und diese hat keine Unterschrift sondern nur eine digitale Signatur. Da diese Prüfzusammenfassungen ja weltweit gültig sein müssen, denke ich mir, dass eine digitale Signatur nicht eine Unterschrift ersetzt? Rechtlich gesehen weiß ich, dass es kaum anerkannt wird, das es nur 2-3 Programme gibt die rechtlich anerkannt werden, weil bei denen sicher ist, dass niemand anderer die Signatur machen konnte.

der 2. Punkt ist, dass in dieser Test summery steht:
The UN 38.3 tests were performed by one of the following test houses and were tested to UN Manual Test and Criteria Revision 3 Amendment 1 or subsequent revisions or amendments.
Es steht also nicht nach welcher Rev. genau getestet wurde sondern nur, 3 oder einer danach. Das kann doch auch nicht ausreichend sein?

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Nico] #28160 23.01.2020 15:46
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo, Nico,
für den ADR-Geltungsbereich sehe ich die Möglichkeit, eine elektronische Unterschrift wegen 5.4.4.2 als gültig anzusehen. Meine Begründung wäre, daß die Prüfzusammenfassung zu den in 5.4.4.1 aufgeführten "im ADR festgelegten" Informationen gehört, und diese wahlweise schriftlich oder elektronisch mitgegeben werden können. Zu einem elektronischen Dokument gehört eine digitale Signatur.
Also lautet meine Antwort auf die 1. Frage Ja.
Zur 2. Frage finde ich im ADR nichts, was die konkrete Version des HBPK benennte; nur die Jahresangabe 2003 für die Herstellung der Batterien. Ich würde hier argumentieren, daß die zugrundeliegende Version die (oder eine der) sein muß, die zur Herstellungszeit geltend waren. Eine andere Auslegung hieße ja, daß mit jeder Revision des HBPK alle früheren Prüfzusammenfassungen (und evtl. auch Prüfungen) ungültig würden - das ist aber nicht zu erkennen in der Praxis.
Gruß
M.A.T.

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: M.A.T.] #28161 23.01.2020 19:39
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Hallo M.A.T, danke für die schnelle Rückmeldung. Ich kann aber die Argumente nicht ganz nachvollziehen.



Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Eine andere Auslegung hieße ja, daß mit jeder Revision des HBPK alle früheren Prüfzusammenfassungen (und evtl. auch Prüfungen) ungültig würden - das ist aber nicht zu erkennen in der Praxis.

Das heißt es nicht, denn es wird angeführt: IATA DGR 3.9.2.6.2 a bzw ADR 1.6.1.29
Sofern im ADR nichts anderes vorgesehen ist, dürfen Lithiumzellen und -batterien, die nach einem Typ hergestellt wurden, der den Vorschriften des Unterabschnitts 38.3 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien, dritte überarbeite Ausgabe, Änderung 1 oder einer zum Zeitpunkt der Typprüfung anwendbaren nachfolgenden überarbeiteten Ausgabe und Änderung entspricht, weiter befördert werden. Ich muss also nicht neu testen solange die verwendete Ausgabe Rev 3 Ad 1 oder später ist.

Aber meinem Verständnis nach muss angeführt werden nach welcher Version geprüft wurde. Es wird ja nicht nach UN38.3.5 gefordert dass angeführt wurde, dass nach Version 3 oder einer späteren geprüft wurde sonden nnach der Version und entsprechenden Ergänzungen, wenn welche existieren.

Denn in UN38.3.5 steht:
"Reference to the revised edition of the Manual of Tests and Criteria used and to amendments thereto, if any; and"
"Signature with name and title of signatory as an indication of the validity of information provided."

Die Prüfzusammenfassung wird lt allen Verkehrsträgern gemäß UN38.3.5 verlangt. "müssen eine nach Absatz 38.3.5 festgelegten Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen". Daher kann man sich nicht nur auf das ADR berufen denke ich? Wie sieht es denn rechtlich in Deutschland aus? Wird eine digitale Signatur als Unterschrift anerkannt? In Österreich ist das schwer zu beantworten daher frage ich mich wie das bei einem international gültigem Dokument aussieht? Muss ich angeben wo die Firma sitzt dessen Mitarbeiter das Dokument unterzeichnet hat um zu klären ob eine digitale Signatur ausreicht, da diese in einem Land getätigt wurde wo diese gültig ist? Die Unterschrift dient ja dazu, dass bestätigt wird, dass die angeführten Angaben der Richtigkeit entsprechen, das sollte nicht irgendwer x -beliebiger unterzeichen.

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Nico] #28162 23.01.2020 20:14
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Skypainter Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Hallo Nico,

im Prinzip stimme ich dir zu. Es heißt eigentlich alles vor der 3. Rev. 1. Amendment darf nicht mehr versandt werden. Die Mädels und Jungs aus dem Land des umfallenden Reissacks machen sich das Leben einfach und sitzen dabei auf einer selbstgebauten Tretmine. Denn mit jeder 2. neuen Revision wird eine alte Revision gekappt. Jetzt kommt aber das perfide an der Sache. Mit der 6. Revision sind die 3. und 4. Revision rausgefallen, d.h. eine Batterie die 2019 getestet wurde kann nicht mehr nach den Anforderungen der 3. Revision getestet worden sein. Die Limitierung auf 2003 bedeutet nur, dass sämtliche Batterien, die seitdem hergestellt (und geprüft smirk ) wurden noch transportiert werden dürfen. Sonst hätte man auch u.U. ein Problem mit der Entsorgung. Also gemäß UN Handbuch muss, wie von dir erwähnt, die Revisionsnummer und das dazugehörige Amendment angegeben werden. Und das kann nicht "Rev 3. 1. Amend oder später" lauten


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Nico] #28163 23.01.2020 20:41
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo, Nico,
danke für den Hinweis auf 1.6.1.29, den hatte ich nicht im Kopf. Damit ist allerdings ein Anfangsdatum gesetzt für alles nach 1.7.03, und ich stimme Ihnen und Skypainter soweit zu.
Die elektronische Unterschrift in D muß die Vorgaben des Signaturgesetzes erfüllen. Wieweit die üblichen pdf-Programme das tun kann ich nicht beurteilen; Adobe beispielsweise sagt hier, seit 1999 in Zusammenarbeit mit sog. Vertrauensdiensten rechtskonform zu sein.

Das dt. Gesetz wird zB von der BNetzA vorgehalten.

Ich habe das ADR nur als Beispiel angeführt. Möglicherweise hat bei den besprochenen Zusammenfassungen jemand die engl. Bestimmungen gelesen, ohne aber die notwendigen Englischkenntnisse zu haben, und darum einfach die unverstandene Aussage in die Zusammenfassung reinschreiben wollen? So ähnlich wie viele Absender (und ihre Programme!) die gesamte Stoffeintragung in Versalien ins BP schreiben, statt die eine zutreffende auszuwählen.

Gruß
M.A.T.

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Skypainter] #28164 24.01.2020 11:36
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Hallo Nico,

im Prinzip stimme ich dir zu. Es heißt eigentlich alles vor der 3. Rev. 1. Amendment darf nicht mehr versandt werden. Die Mädels und Jungs aus dem Land des umfallenden Reissacks machen sich das Leben einfach und sitzen dabei auf einer selbstgebauten Tretmine. n

Nur das der mir vorliegende Bericht mit diesem Eintrag nicht von dort kommt, sondern aus meinem schönen Nachbarstaat in dem ihr zu Hause seit. Geprüft von einem dt. Prüflabor , das aber keine TelNr., Email oder website angeführt hat
von einem großen Namhaften hersteller das ganze ...


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Nico] #28165 24.01.2020 11:45
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Skypainter Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Wann wurde denn der Test durchgeführt?


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Skypainter] #28166 24.01.2020 11:53
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Also es wird angeführt als Test report Date 30.09.2016, dann gibts ein Revisions Date 2019-11-25 und die Digitale Signatur ist mit 2020.01.23 datiert....

Gibts eigentlich eine Übersicht, wann welche Handbuchversion aktuell war?


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Seite 3 von 6 1 2 3 4 5 6

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3