ich kenne zwar keinen Anbieter, mich würde aber mal der Grund dafür Intressieren. Die UN - Nr. muss ja, auch wenn sie auf dem Zettel steht, zusätzlich auf dem Versandstück angebracht werden.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#952828.08.200914:35
Wir benutzen diese Label bereits seit Jahren. Da auf dem Gefahrzettel alle Informationen stehen verzichten wir auf das Anbringen eines separaten Labels mit der UN-Nummer. Leider ist unser bisheriger Lieferant nicht mehr am Markt.
Beanstandet wurde diese Art von Label noch nie... Außerdem siehe 5.2.2.2.1.3
Gefahrzettel ist Gefahrzettel und UN-Nr. ist UN.Nr. sowas wie du es beschreibst hab ich noch nicht gesehen. Welcher Anbieter ist denn das den Ihr hattet? Ich hab das bei noch bei keiner Schulung gesehen bzw. davon gehört. UN-Nr. auf einem Gefahrzettel geht doch unter.Kannst du vielleicht mal so einen Gefahrzettel mit UN-Nr. veröffentlichen????????
dass die UN-Nummer auf dem Gefahrzettel drauf stehen darf, gilt erst ab ADR 2009. Damit ist auch begründet, dass es noch nicht so viele Anbieter auf dem Markt gibt.
Wir verpacken und transportieren Abfälle und unsere Kunden (insbs. die Kleineren) haben oft keine Ahnung vom ADR, deshalb muss der LKW-Fahrer alles erledigen, was eigentlich der Verlader machen müsste. Es ist schon recht lästig, Gefahrzettel und UN-Nummern jeweils zweimal auf die ASP-Behälter (Zulassung 11A) zu kleben, da kommt uns die neue Vorschrift doch sehr entgegen.
Ich habe mal unseren Lieferanten angefragt und die Auskunft erhalten, dass er uns die Gefahrzettel auf Sonderanfertigung erstellt (ist bei vernünftigen Stückzahlen nicht so teuer). Wir werden die häufigsten UN-Nummer wohl drucken lassen.
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#953230.08.200908:49
in der Antwort von Thomas steht, dass die UN-Nummer gleich ob sie im Gefahrzettel eingedruckt wurde, nochmals auf dem Versandtstück stehen muss. Mich würde interessieren, nach welcher Norm dies vorgeschrieben ist. In 5.2.1.1 steht, dass die UN-Nummer mit dem vorangestellten UN angegeben werden muss, es steht aber nicht, dass dies nicht im Gefahrzettel sein darf oder in einem sonstigen gesonderten Feld/Label. Die UN-Nummer findet sich sehr oft in den Beschreibungen der Gefahrgüter nach Gefahrstoffrecht (mehr oder weniger auffällig). Es würde doch hier gerade sinnvoll sein, wenn in dem Gefahrzettel die UN-Numer stehen würde, da dann die wichtigsten Infos sofort erkennbar sind. In der ab 2009 gültigen ADR-Vorschrift wird aber gerade diese Möglichkeit eröffnet.
rein nach dem ADR (ich habe es gerade nicht zur Hand) muss der Gefahrzettel dem ADR - Vorgaben (also ohne UN - Nr.) entsprechen, zusätzlich darf die UN - Nr. in den Gefahrenzettel angegeben werden. Damit wird ausschließlich die Pflicht der Bezettelung beschrieben. Diese Möglichkeit befreit jedoch nicht von der Pflicht die UN - Nr. auf dem Versandstück anzugeben. Das ist ein anderer Unterabschnitt im ADR. Wir sprechen ja immer von der Pflicht zur Kennzeichnung und der Bezettelung.
Wie schon mal in diesem Forum diskutiert, steht die UN - Nr. auch in den Angaben nach dem Gefahrenstoffrecht. Sie muss nur gut lesbar sein (siehe dazu RSE)um den Anforderung der Kennzeichnung nach dem ADR zu genügen.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#953431.08.200909:06
wie widersprüchlich die Meinungen doch sein können... Vorab allen vielen Dank!
Im Anhang habe ich ein Label beigefügt, dass wir bereits seit Jahren verwenden. Bisher war es nicht verboten solche Label zu verwenden. Seit dem ADR 2009 ist es erlaubt. Gruß Chrismoli
Hallo Chrismoli. Wir verwenden Placards mit eingedruckter UN-Nummer für unsere Seecontainer. Diese beziehen wir über Dössel und Rademacher in Hamburg. Die haben einen online-shop. Gruß aus Herne, Kai Witomski
Hallo chrismoli, leider bin erst heute dazu gekommen, den Kanister zu fotografieren, da er im Ausbildungsraum steht. Ich habe Ihn Dir als Datei angehangen. Die UN Nummer ist zwar nicht unmittelbar auf dem Gefahrzettel, aber die Lösung ist auch gut, und ich habe den Behälter für Ausbildungszwecke schon ein paar Jahre. Meine Vorgänger haben Dir schon einige Möglichkeiten aufgezeigt, von wo Du diese vielleicht beziehen könntest, der Vollständigkeithalber kann ich noch auf www.giese-gef.de verweisen.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.09.200920:15.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#954006.09.200907:37
es ist zwar richtig, dass die beiden Vorschriften im selben Teil und Abschnitt, aber in zwei verschiedenene Unterabschnitten sich befinden. Mit der Eintragung in den Gefahrzettel UN und Zahl würde aber auch beiden Normen genüge getan. Ich bin noch nicht überzeugt, dass die Kennzeichnung in der Bezettelung sich gegenseitig bußgeldmäßig ausschließen, da auch in den Bußgeldnormen nicht erkennbar ist, ob eine Kennzeichnung und Bezettelung doppelt vornommen (also räumlich getrennt) werden muss. Damit kämen wir wieder vor Gericht und da gilt "Vor Gericht und auf hoher See...."
anlässlich der letzten Leipziger Gefahrguttage habe ich diese Frage den obersten Gefahrgutchef Deutschlands gestellt und sie wurde wie von mir beschrieben beantwortet. Allerdings gebe ich Dir Recht, das einige Richter das wohl ehern als Formalismus ansehen werden und das Verfahren einstellen. Drauf bauen würde ich aber nicht. Kostet immerhin 500,00 Euro zuzüglich Gerichtskosten.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#954207.09.200909:10
wie auch immer Du Dich entscheidest, achte darauf dass möglichst keine Werbung am Rand auf den Gefahrzetteln steht. Insbesondere bei Transporten in die USA gab es da schon Schwierigkeiten (wurde als Notrufnummer angesehen, kam blöd ... )
Gruß Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#954407.09.200920:41
anlässlich der letzten Leipziger Gefahrguttage habe ich diese Frage den obersten Gefahrgutchef Deutschlands gestellt und sie wurde wie von mir beschrieben beantwortet.
Hallo Herr Damm,
mal ehrlich, wozu soll denn die Erleichterung mit der UN-Nummer im Gefahrzettel dienen, wenn nicht dazu, die Information über den Stoff weiterzugeben. Es macht meiner Meinung auch keinen Sinn, die UN-Nummer nochmal irgendwo anzubringen.
Bei uns im Abfallgeschäft ist das echt eine Erleichterung, fallen (zumindest für die Standartstoffe) die zusätzlichen Aufkleber weg, die im Winter oft nicht einmal vernünftig halten (auf den angefrorenen Stahlbehältern!)
Zudem kann die Information auf dem Gefahrzettel anzubringen auch sehr hilfreich sein, braucht man diese nicht weiter zu suchen. Wie oft habe Etiketten verflucht, die tausend Zeilen Text enthalten und irgendwo, ganz klein auch die UN-Nummer (nach langem Suchen gefunden). Und mal ehrlich, es wird niemand die UN-Nummer auf dem Etikett und zusätzlich auf dem Gefahrzettel anbringen, das macht keinen Sinn.
Wenn das Gericht dann bei 500 ¤ bleibt, kann ich damit sogar leben, oft reduzieren die Richter bei solchen unklaren Fällen auf 200 ¤ und verwehren damit den Gang zum OLG.
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Mark]
#954508.09.200914:42
so wie ich es verstanden habe, wollten die ADR - Macher in diesen Punkt eben keine Erleichterung sondern nur eine Duldung der Abweichung vom Gefahrenzettel. Leider habe ich den damaligen Antrag zu dieser ADR - Änderung nicht mehr zur Hand. Nur in der Begründung zum damaligen Antrag ist der Wille des Verordnungsgebers nachlesbar.
Freundliche Grüße Thomas Damm
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: TDamm]
#954608.09.200918:24
es wurde auf der gemeinsamen Tagung im September 2007 beschlossen. Im Bericht zu dieser Tagung (RC_2007-B) wird nur berichtet, dass dem Antrag des Sekretariats zugestimmt wurde. Der Antrag des Sekretariats ist im Informellen Dokument INF.34 zu finden, ohne weitere Erläuterungen. Überschrieben ist das Dokument mit "Harmonization with the UN recommendations on the transport of dangeous goods". In diesem Dokument sind verschiedene Anträge zur Harmonisierung zu finden.
Ich möchte jetzt Mutmaßen, dass die Änderung der Harmonisierung dienen soll.
Klar ist das ganze eine Duldung und keine Pflicht. Die UN-Nummer darf auch weiterhin irgendwo klein zwischen den Tausend Zeilen auf dem Etikett angebracht werden.
Ich möchte jetzt aber die Frage stellen, wozu die UN-Nummer denn auf die Verpackung angegeben werden muss? Nicht dafür, dass Informationen über den Stoff hinterlegt werden? Wenn der Verpacker diese Information jetzt klar erkennbar und sofort sichtbar auf dem Gefahrzettel anbringt, ist er seiner Pflicht doch nachgekommen. Welcher Zusatz-Sicherheitsgewinn wird dadurch erzielt, dass die UN-Nummer dann zusätzlich noch irgendwo in den Tausend Zeilen Text angegeben wird?
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Mark]
#954709.09.200912:19
Darf ich auch kurz dazu mein Statement abgeben? In der IATA war es schon vorher erlaubt TOXIC oder INFLAMMABLE etc. auf den Gefahrzettel anzubringen, dies dürfte der Harmonisierungsgrund gewesen sein. Warum dann im ADR ausdrücklich die UN Nummer noch dazu gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnissen.
UN-Nummer im Gefahrzettel: Wer nur wenige Stoffe hat, für ihn ist dies eine Erleichterung. Mich persönlich stört es nicht, und wäre auch kein Beanstandungsgrund.
Viele Firmen müssen zusätzlich ein Transport- oder Gefahrstoffetikett auf der Verpackung anbringen, da wird auch meistens die UN-Nummer mit angegeben. Ab einer gewissen Anzahl von unterschiedlichen UN-Nummern pro Klasse treten logistische Probleme auf, auch ist es beim GZ 8 schwer möglich nachträglich die UN-Nummer aufzudrucken. Spätestens bei einem Seetransport ist ja noch die Versandbezeichnung mit anzugeben, wie sieht dann die Lösung aus? Oder bei einer Umverpackung mit 2 UN-Nummern pro Klasse? Oder bei 2 Gefahrzettel pro UN-Nummer (zb. UN2014) ?
Mein Resümee: Nur für den Strassen/Schienentransport und wenige Gefahrgüter pro Betrieb ein vertretbare Lösung. Sonst ist die Anbringung der UN-Nummer auf Gefahrzettel nicht empfehlenswert, da einfach nicht komplett in einer Linie umsetzbar.
Gruß Rupert
Anbei eines meiner Lieblingsfotos zu diesen Threat.
Zuletzt bearbeitet von Rupert; 09.09.200912:20.
Have a nice day!
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Rupert]
#954809.09.200916:06
wir transportieren und entsorgen Abfälle. Die Abfallbehälter (ASP-800 und ASF-1000) sind IBCs im Sinne des ADR. Leider haben die Behälter nur auf einer Seite eine Dokumententasche, wo ein Etikett hintergeklemmt wird mit den Angaben zu dem Abfall.
Seitdem es erforderlich ist, auf zwei gegenüberliegenden Seiten zu kennzeichnen, begannen die Probleme und der Aufwand mit den Klebezettelchen.
An dieser Stelle kommt uns die UN-Nummer im Gefahrzettel sehr entgegen.
Im Übrigen war im ADR die Angabe zur Gefahr (z.B. Giftig oder Toxic) auch vor dem ADR 2009 zulässig.
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Mark]
#954911.09.200909:48
jetzt bleiben wir mal auf dem Boden. Die Kennzeichnung von Versandstücken ist in 5.2 1 ADR geregelt. Die Bezettelung von Versandstücken in 5.2.2 ADR. Nirgends im ADR steht, dass die freiwillige Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel gemäß 5.2.2.2.1.3 die Kennzeichnung nach 5.2.1 ersetzt. Die gilt im übrigen auch für den Seeschiffsverkehr. Dem Amendment 34-08 konnte ich diesbezüglich nichts anderes entnehmen.
ich schließe mich Ihrer Meinung an, dass durch die freiwillige Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel die Maßnahme nach UA 5.2.1.1 nicht ersetzt. Ich bin jedoch der Ansicht, dass durch die Angabe der UN-Nummer (die Buchstaben UN vorangestellt!) auf dem Gefahrzettel die Pflicht gemäß UA 5.2.1.1 erfüllt wird.
Im UA 5.2.1.1 steht nicht, wo die UN-Nummer am Versandstück angebracht werden muss, warum also nicht auf dem Gefahrzettel?
Lediglich, wenn der Gefahrzettel entsprechend Absatz 5.2.2.1.6 Satz 2 nicht direkt auf dem Versandstück zu finden ist, sondern z.B. durch ein Schnur mit dem Versandstück verbunden ist, wäre die Pflicht nach UA 5.2.1.1 nicht zwingend erfüllt.
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Mark]
#955105.08.201009:13