es wurde auf der gemeinsamen Tagung im September 2007 beschlossen. Im Bericht zu dieser Tagung (RC_2007-B) wird nur berichtet, dass dem Antrag des Sekretariats zugestimmt wurde. Der Antrag des Sekretariats ist im Informellen Dokument INF.34 zu finden, ohne weitere Erläuterungen. Überschrieben ist das Dokument mit "Harmonization with the UN recommendations on the transport of dangeous goods". In diesem Dokument sind verschiedene Anträge zur Harmonisierung zu finden.
Ich möchte jetzt Mutmaßen, dass die Änderung der Harmonisierung dienen soll.
Klar ist das ganze eine Duldung und keine Pflicht. Die UN-Nummer darf auch weiterhin irgendwo klein zwischen den Tausend Zeilen auf dem Etikett angebracht werden.
Ich möchte jetzt aber die Frage stellen, wozu die UN-Nummer denn auf die Verpackung angegeben werden muss? Nicht dafür, dass Informationen über den Stoff hinterlegt werden? Wenn der Verpacker diese Information jetzt klar erkennbar und sofort sichtbar auf dem Gefahrzettel anbringt, ist er seiner Pflicht doch nachgekommen. Welcher Zusatz-Sicherheitsgewinn wird dadurch erzielt, dass die UN-Nummer dann zusätzlich noch irgendwo in den Tausend Zeilen Text angegeben wird?
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Mark]
#954709.09.200912:19
Darf ich auch kurz dazu mein Statement abgeben? In der IATA war es schon vorher erlaubt TOXIC oder INFLAMMABLE etc. auf den Gefahrzettel anzubringen, dies dürfte der Harmonisierungsgrund gewesen sein. Warum dann im ADR ausdrücklich die UN Nummer noch dazu gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnissen.
UN-Nummer im Gefahrzettel: Wer nur wenige Stoffe hat, für ihn ist dies eine Erleichterung. Mich persönlich stört es nicht, und wäre auch kein Beanstandungsgrund.
Viele Firmen müssen zusätzlich ein Transport- oder Gefahrstoffetikett auf der Verpackung anbringen, da wird auch meistens die UN-Nummer mit angegeben. Ab einer gewissen Anzahl von unterschiedlichen UN-Nummern pro Klasse treten logistische Probleme auf, auch ist es beim GZ 8 schwer möglich nachträglich die UN-Nummer aufzudrucken. Spätestens bei einem Seetransport ist ja noch die Versandbezeichnung mit anzugeben, wie sieht dann die Lösung aus? Oder bei einer Umverpackung mit 2 UN-Nummern pro Klasse? Oder bei 2 Gefahrzettel pro UN-Nummer (zb. UN2014) ?
Mein Resümee: Nur für den Strassen/Schienentransport und wenige Gefahrgüter pro Betrieb ein vertretbare Lösung. Sonst ist die Anbringung der UN-Nummer auf Gefahrzettel nicht empfehlenswert, da einfach nicht komplett in einer Linie umsetzbar.
Gruß Rupert
Anbei eines meiner Lieblingsfotos zu diesen Threat.
Zuletzt bearbeitet von Rupert; 09.09.200912:20.
Have a nice day!
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Rupert]
#954809.09.200916:06
wir transportieren und entsorgen Abfälle. Die Abfallbehälter (ASP-800 und ASF-1000) sind IBCs im Sinne des ADR. Leider haben die Behälter nur auf einer Seite eine Dokumententasche, wo ein Etikett hintergeklemmt wird mit den Angaben zu dem Abfall.
Seitdem es erforderlich ist, auf zwei gegenüberliegenden Seiten zu kennzeichnen, begannen die Probleme und der Aufwand mit den Klebezettelchen.
An dieser Stelle kommt uns die UN-Nummer im Gefahrzettel sehr entgegen.
Im Übrigen war im ADR die Angabe zur Gefahr (z.B. Giftig oder Toxic) auch vor dem ADR 2009 zulässig.
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Mark]
#954911.09.200909:48
jetzt bleiben wir mal auf dem Boden. Die Kennzeichnung von Versandstücken ist in 5.2 1 ADR geregelt. Die Bezettelung von Versandstücken in 5.2.2 ADR. Nirgends im ADR steht, dass die freiwillige Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel gemäß 5.2.2.2.1.3 die Kennzeichnung nach 5.2.1 ersetzt. Die gilt im übrigen auch für den Seeschiffsverkehr. Dem Amendment 34-08 konnte ich diesbezüglich nichts anderes entnehmen.
ich schließe mich Ihrer Meinung an, dass durch die freiwillige Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel die Maßnahme nach UA 5.2.1.1 nicht ersetzt. Ich bin jedoch der Ansicht, dass durch die Angabe der UN-Nummer (die Buchstaben UN vorangestellt!) auf dem Gefahrzettel die Pflicht gemäß UA 5.2.1.1 erfüllt wird.
Im UA 5.2.1.1 steht nicht, wo die UN-Nummer am Versandstück angebracht werden muss, warum also nicht auf dem Gefahrzettel?
Lediglich, wenn der Gefahrzettel entsprechend Absatz 5.2.2.1.6 Satz 2 nicht direkt auf dem Versandstück zu finden ist, sondern z.B. durch ein Schnur mit dem Versandstück verbunden ist, wäre die Pflicht nach UA 5.2.1.1 nicht zwingend erfüllt.
Grüße
Mark
Re: Gefahrzettel mit UN-Nummer
[Re: Mark]
#955105.08.201009:13