Das mit den Gefahrzetteln hast du schon ganz richtig erkannt. Allerdings muss an den Längsseiten des Containers die Warntafel mit Gefahrzahl (Kemmlerzahl) und UN-Nummer angebracht werden. Die Vorgabe ist ein wenig versteckt. Wird im ADR der Begriff "Tank" alleine verwendet, ist gemäß der Begriffsdefinition in Abschnitt 1.2.1 unter anderem auch ein Tankcontainer darunter zu verstehen. Im Absatz 5.3.2.1.2 wird gibt es dann folgende Anweisung: … Beförderungseinheiten mit einem oder mehreren Tanks, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen außerdem an den Seiten jedes Tanks, jedes Tankabteils oder jedes Elements eines Batterie-Fahrzeugs parallel zur Längsachse des Fahrzeugs orangefarbene Tafeln deutlich sichtbar angebracht sein, …
Also: 4-seitig die zutreffenden Gefahrzettel und an den beiden Längsseiten die Warntafeln, die gemäß Absatz 5.3.2.2.1 auch Warntafelfolien sein dürfen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Bei Aufsetztanks sind es nur 3 Großzettel vorgeschrieben und diese müssen an beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug angebracht werden. Siehe Absatz 5.3.1.4.1 Warntafeln müssen nur an das Fahrzeug nicht an den Aufsetztank.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Eine Kennzeichnung der Fahrzeuge nur mit neutralen orangefarbenen Tafeln ist nur für die Stückgutbeförderung vorgesehen. Wird ein Tank im weitesten Sinne, also auch der Aufsetztank, befördert, sind in irgendeiner Form Warntafel mit Gefahrenzahl und UN-Nummer erforderlich. Also auch beim Aufsetztank, unabhängig von seinem Fassungsraum oder tatsächlichen Inhalt. Definitionsgemäß fängt der Aufsetztank mit einem Fassungsraum von mehr 450 Liter an. Alle Kennzeichnungsmodalitäten aufzuzeigen, würde hier den Rahmen sprengen. Für meine Dienststelle habe ich mal eine tabellarische Aufstellung gemacht. Das waren insgesamt 3 Seiten.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Info: Bei allem interssiert mich die Kennzeichung am Fahrzeug!!!
@gg-freak Aber wenn dem so wäre (ich glaube das nicht) das dies nur für Stückgut vorgesehen ist dann würde das auch beim Tankcontainer kleiner 3000 Liter gelten und auch dieser müsste Orange Warntafeln mit Nummern haben aber dem ist nicht so.
Also scheint es da Ausnahmen zu geben bei der Neutralen Warntafel und nur Stückgut?!
Denn auch der "Verdeckter Tankcontainer" auf einem gedeckte oder bedeckten Fahrzeug, Kleiner 3000 Liter bekommt die Neutrale Warntafel und nicht mit Nr'n
@alle Meine Ursprungsfrage was ist mit einem Tankcontainer kleiner 3000 liter auf einem offenen Fahrzeug Antwort -> Neutrale Warntafel vorn und hinten ausreichend
Denn auch der "Verdeckter Tankcontainer" auf einem gedeckte oder bedeckten Fahrzeug, Kleiner 3000 Liter bekommt die Neutrale Warntafel und nicht mit Nr'n
Ja, steht in Absatz 5.3.2.1.5 unter Bemerkung:"Dieser Absatz muss nicht für die Kennzeichnung von gedeckten Fahrzeugen und bedeckten Fahrzeugen mit orangefarbenen Tafeln angewendet werden, die Tanks mit einem höchsten Fassungsraum von 3000 Litern befördern."!
Aber Vorsicht, bei offenen Fahrzeugen bei den die orangefarbene Tafel (Gefahrnummer/UN-Nummer) durch die Bordwand verdeckt ist, dann auch kleiner von 3000 Litern ist diese orangefarbene Tafel mit Gefahrnummer/UN-Nummer an den beiden Längsseiten am Trägerfahrzeug anzubringen. Auch wenn andere im Forum anderer Meinung sind. So steht es nun mal im ADR.
Am Trägerfahrzeug bei dieser Kennzeichnung dann vorn und hinten die orangefarbene Tafel ohne Gefahrnummer/UN-Nummer.
Zu Aufsetztanks findest Du zu diesem Thema (Kennzeichnung) nichts im ADR und so würde ich Aufsetztanks, wie Container betrachten.
Warum sollte ein TC kleiner 3000 l nicht sichtbar weniger stark gekennzeichnet sein als der gleiche offen?
Ist doch nicht kompliziert!
Es ist eben nur ein kleiner Fehler im ADR unter Absatz 5.3.2.1.5 Bemerkung. Würde "Bemerkung" bei diesem Absatz wegfallen, dann wäre die Kennzeichnung der Trägerfahrzeuges mit Containern (ob offen, durch Bordwand verdeckt, bedeckten oder gedeckten Fahrzeugen) gleich. Und die Größe (größer; kleiner und gleich 3000l) würde keine Rolle spielen!
Aber so ist es nun mal im ADR. Aber das sind nicht die einzigen Probleme im ADR, welche mal gelöst werden müssten, leider!
größer 3000l: Orange Warntafel ohne Nr - vorn und hinten + mit Nr seitlich am Fahrzeug oder Container + Großzettel an allen 4 Seiten des Containers
kleiner 3000l: Neutrale orangefarbene Warntafel vorn und hinten ausreichend wenn die seitliche Warntafel des Containers nicht durch die Bordwand verdeckt ist.
Fahrzeug mit Aufsetztank ohne Plane
größer 1000l orange Warntafel mit Nr vorn und hinten + Großzettel seitlich und hinten am Aufsetztank Wenn Großzettel sichtbar, dann am Fahrzeug keine anbringen!
kleiner 1000l Neutrale orangefarbene Warntafel vorn und hinten ausreichend wenn die seitliche Warntafel des Aufsetztanks nicht durch die Bordwand verdeckt ist.
die Datei von gg-freak in seinem Beitrag gibt die Kennzeichnung recht übersichtlich wieder. Aber wie gesagt: Vorsicht bei Verdeckung der seitlichen Kennzeichnung (orangefarbene Tafel mit Gefahrnummer/UN-Nummer) am Container durch die Bordwand beim offenen Fahrzeug, hier gilt der Hinweis ab 3000l unter Absatz 5.3.2.1.5 unter Bemerkung nicht.
Antwort auf
Fahrzeug mit offenem Tankcontainer
größer 3000l: Orange Warntafel ohne Nr - vorn und hinten am Fahrzeug + mit Nr seitlich am Fahrzeug oder Container am Fahrzeug seitlich, wenn bedeckt oder gedeckt ; am Container seitlich + Großzettel an allen 4 Seiten des Containers ja
Hinweis bei kleiner 3000l Richtig
Fahrzeug mit Aufsetztank ohne Plane
größer 1000l (Aufsetztank beginnt bei 450l) orange Warntafel mit Nr vorn und hinten Nein, vorn und hinten am Fahrzeug allg. orangefarben Tafel, Fahrzeug (mit Gefahrnummer/UN-Nummer)seitlich wenn verdeckt; am Aufsetztank seitlich orangefarben Tafel mit Gefahrnummer und UN-Nummer + Großzettel seitlich und hinten am Aufsetztank Ja Wenn Großzettel sichtbar, dann am Fahrzeug keine anbringen! Ja
kleiner 3000l: Neutrale orangefarbene Warntafel vorn und hinten ausreichend wenn die seitliche Warntafel des Containers nicht durch die Bordwand verdeckt ist. Ja
jetzt muss ich schon noch mal etwas Öl ins Feuer gießen. Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l? Die sind über 5.3.2.1.5 ADR überhaupt nicht erfasst. Von 1000 l steht auch nirgends etwas. Aufsetztanks beginnen definitorisch ab 450 l. Dann muss auch schon 5.3.2.1.2 ADR (und ggf. 5.3.2.1.3 bzw. 5.3.2.1.6) beachtet werden. Bezüglich der Bem. in 5.3.2.1.5 ADR hatte ich vor längerer Zeit schon mal bezüglich der Anwendung auch bei offenen Fahrzeugen im Ministerium nachgehakt. Meine damalige Information, dass dies analog auch bei offenen Fahrzeugen gilt. Dass es da mal eine Änderung im ADR gibt, wäre wünschenswert, wenn ich mir die verschiedenen Ansichten hierzu betrachte.
Und warum soll ein Aufsetztank nicht größer 1000l sein, nicht umsonst steht im ADR im Kapitel 4.3 und Kapitel 6.8 in der Überschrift Aufsetztank und im Unterabschnitt 8.2.1.3 "Führer von Fahrzeugen … in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 befördert werden,..."
Antwort auf
Die sind über 5.3.2.1.5 ADR überhaupt nicht erfasst.
Da gebe ich Ihnen Recht und ich habe in meinem Beitrag vom 14.03.2018 10:37 bei diesem Thema hatte ich im letzten Satz geschrieben. "Zu Aufsetztanks findest Du zu diesem Thema (Kennzeichnung) nichts im ADR und so würde ich Aufsetztanks, wie Container betrachten."
Antwort auf
Dass es da mal eine Änderung im ADR gibt, wäre wünschenswert, w
Das wäre zwar eine Lösung, aber da gibt es im ADR noch mehr Probleme, wo die Festlegung nicht eindeutig ist!!!
dass Aufsetztanks auch größer als 1000 l sein können, ist unbestritten. Sie gehen halt schon bei 450 l los. Ich wollte damit lediglich deutlich machen, dass es völlig belanglos ist, wie groß sie sind, die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern, ist immer erforderlich. Der Bezug zur Gefahrgutfahrerschulung in 8.2 ADR hat im Übrigen mit der Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern nur indirekt zu tun. Bis 1000 l Fassungsraum brauche ich halt lediglich den Basiskurs. Die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern ist aber dennoch erforderlich.
da habe ich wohl Ihren Satz "Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l?" etwas anders verstanden.
Mit Ihren Beitrag ist ja nun alles klar.
Optimal wäre es gewesen, wenn man im ADR eine Abkürzung gefunden hätte, bei welcher alle Formen von Tanks gemeint sind ohne sie einzeln zu nennen. Natürlich nur in den Bereichen, wo das Möglich ist!